Hochschulpolitik
Allgemeines
Sowohl an der juristischen Fakultät als auch auf der universitären Ebene gibt es zum einen die studentische und zum anderen die akademische Selbstverwaltung.
Im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung entscheiden Studierende über Angelegenheiten, die primär Studierende betreffen. In der akademischen Selbstverwaltung beraten verschiedene Statusgruppen – Professorinnen und Professoren, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – über Themen, die die gesamte Fakultät bzw. Universität betreffen.
Juristische Fakultät
STUDENTISCHE SELBSTVERWALTUNG
Im Zentrum der studentischen Selbstverwaltung an der juristischen Fakultät steht das Fachschaftsparlament (FSP), das in der gegenwärtigen Legislaturperiode aus 21 Mitgliedern besteht. Diese setzen sich aus den im Rahmen der jährlichen Hochschulwahlen gewählten Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachschaften zusammen.
Das FSP kommt zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und berät über aktuelle, die Studierenden betreffende, Themen. Wichtigste Aufgabe des Fachschaftsparlaments ist die Wahl des Fachschaftsrates sowie der Beschluss über dessen Haushalt.
Die Protokolle über die Sitzungen des FSP könnt Ihr im AStA einsehen oder wir können Euch diese auf Anfrage zur Verfügung stellen! Bei Interesse meldet Euch einfach.
Der Fachschaftsrat wiederum vertritt die Interessen der Jurastudierenden nach außen, organisiert neben Veranstaltungen auch die O-Phase, tauscht sich über den BRF bundesweit mit anderen Fachschaftsräten aus und bietet Beratungs- und Serviceangebote.
Doch welche Gruppen sind im Fachschaftsparlament vertreten?

DAF
Die Demokratische Aktion Fachschaft (DAF) steht für faire und sachorientierte Hochschulpolitik. Die DAF fühlt sich keiner politischen Partei zugehörig und engagiert sich für eine unabhängige und serviceorientierte Verbesserung der Studienbedingungen.

AsJ
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) setzt sich in der Hochschulpolitik für Chancengleichheit und die Wahrung sozialdemokratischer Grundwerte ein. Die AsJ ist von der SPD unabhängig und nimmt sich einer stetigen Verbesserung der Studienbedingungen an.

RCDS
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Göttingen (RCDS) ist Teil des größten und ältesten Studentenverbandes Deutschlands und setzt sich auf Hochschul-, Landes- sowie auf Bundesebene für für freiheitliche, pragmatische und bodenständige Ideen ein, die allen Studenten zugutekommen.

LHG
Die Liberale Hochschulgruppe Göttingen (LHG) steht für serviceorientiertes und basisdemokratisches Denken. Die LHG setzt sich für ein selbstbestimmtes Studium ebenso wie für Innovation durch Digitalisierung und Nachhaltigkeit ein.
AKADEMISCHE SELBSTVERWALTUNG
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der juristischen Fakultät. Als solches ist er Entscheidungsträger in Fakultätsangelegenheiten (Forschung und Lehre). Er beschließt unter anderem die Ordnungen der Fakultät oder entscheidet über die Berufung von Professoren.
Ist eine Entscheidung im Hinblick auf Lehre oder Studium zu treffen, so spricht die Studienkommission (StuKo) eine Empfehlung aus, die der Fakultätsrat zu würdigen hat. Zudem beschließt die StuKo in Einvernehmen mit dem Präsidium über die Verwendung von dezentralen Studienqualitätsmitteln.
Universität
STUDENTISCHE SELBSTVERWALTUNG
Das Studierendenparlament (StuPa) besteht in der momentanen Legislaturperiode (2022/2023) aus 57 Sitzen. Folgende Fraktionen sind vertreten:
19 Sitze: Gemeinschaft demokratischer Fachschaftsmitglieder (GDF)
16 Sitze: Grüne Hochschulgruppe (GHG)
5 Sitze: Alternative Linke Liste (ALL)
4 Sitze: Juso-Hochschulgruppe
3 Sitze: Liberale Hochschulgruppe (LHG)
3 Sitze: Nerdcampus & grün und technik (GuT)
3 Sitze: Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)
2 Sitze: Volt
2 Sitze: Grün-Soziale Liste (GSL)
Das StuPa diskutiert die Anliegen der Studierenden aller Fakultäten auf universitärer Ebene. Es wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) als offizielle Studierendenvertretung und beschließt dessen Haushalt.
AKADEMISCHE SELBSTVERWALTUNG
Der Senat ist das zentrale Gremium der Universität. Er schlägt die Mitglieder des Präsidiums der Universität zur Ernennung oder Bestellung vor. Zudem hat der Senat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht und muss vor dessen abschießenden Entscheidungen zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundlegender Bedeutung Stellung nehmen. Organisatorisch hat der Senat (wie der Fakultätsrat) verschiedene Kommissionen eingerichtet.